1. Allgemeines: Anwendungsbereich, Vertragsparteien und Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle Verträge von Juist Erleben GmbH. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, werden keine Abweichungen der AGB anerkannt.
1.2 Bestandteil des Mietvertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Buchungsbestätigung, die Rechnung sowie die allg. Hausordnung in den jeweiligen Häusern.
1.3 Der Mietvertrag wird durch die Juist Erleben GmbH als Vermittler im Namen und für Rechnung des Eigentümers der jeweiligen Wohnung oder des jeweiligen Hauses bzw. auch im eigenen Namen mit dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen.
1.4 Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die in den Angeboten enthaltenen Leistungen.
1.5 Haustiere sind nur nach Vereinbarung erlaubt.
1.6 Das Mietobjekt darf nur im vertraglichen Umfang genutzt werden.
1.7 Zusätzliche Leistungen wie Wäscheservice oder Zwischenreinigung müssen vor der Abreise des Mieters bezahlt werden.
1.8 Um eine wirksame Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde mindestens 18 Jahre alt sein.
1.9 Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er gegenüber der Juist Erleben GmbH mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
1.10 Dem Kunden obliegt es sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und er E-Mails der Vermittlerin erhalten kann. Sodass darüber die Bestätigung zugesendet werden kann.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Bei Abschluss des Vertrages muss die Gesamtsumme der Buchung bis zum 60. Tage vor Mietbeginn auf einem Konto der Juist Erleben GmbH eingegangen sein. Leistet der Mieter die Zahlung der Gesamtsumme der Buchung nicht fristgemäß, so ist die Juist Erleben GmbH berechtigt von dem Mietvertrag zurück zu treten.
2.2. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Rücktritt
3.1 Der Mieter kann jederzeit von der Buchung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich oder per Mail erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei der Juist Erleben maßgeblich (Posteingangsstempel / E-Maileingang).
3.2 Die dem Mieter wegen des von ihm erklärten Rücktritts aufzuerlegenden Kosten werden nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: ab 60 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises. Gelingt es, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen zu finden, so wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 70,00 € berechnet. Darüber hinausgehende bereits eingezahlte Mietbeträge werden erstattet.
3.3 In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Diese sind unter Einhaltung der vorgenannten Fristen schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden MV verpflichtet.
3.4 Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wenn höhere Umstände wie Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen usw. die Durchführung des MV unmöglich machen. Die Abwicklung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.
3.5 Die Juist Erleben empfiehlt eine Reiserücktrittskostenversicherung. Diese finden Sie online unter www.Juist-Erleben.de
4. Gewährleistung
4.1 Bei Mängeln an der Mietsache ist der Mieter verpflichtet unverzüglich innerhalb eines Tages dies mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
4.2 Der Mangel ist schriftlich festzuhalten und von der Juist Erleben gegenzuzeichnen. Bei fernmündlicher Meldung ist unverzüglich eine schriftliche Meldung nachzureichen.
4.3 Bei Nichteinhaltung der Vorschriften aus 4.1 und 4.2 ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt und hat auch keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, eine Anzeige war erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar. 4.4 Dem Vermieter oder der Juist Erleben ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist die Juist Erleben berechtigt, dem Mieter ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in einer angemessenen Frist, so ist der Mieter berechtigt, vom MV zurückzutreten und die Rückzahlung des Mietpreises zu fordern. Eventuelle Schadensersatzforderungen gegenüber der Juist Erleben bleiben immer in der Höhe auf den Mietpreis beschränkt.
4.5. Eine Haftung des Vermieters für gelegentliche Ausfälle oder Störungen des Wassers oder Energieversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Einrichtungen wie Küche, TV und Internet. Der Feriengast ist aus den oben genannten Gründen nicht zu einer Minderung des Mietpreises berechtigt.
4.6. Wenn die Juist Erleben und / oder der Hauseigentümer aufgrund von Höhere Gewalt und / oder anderen außergewöhnlicheren Ereignissen (einschließlich aber nicht begrenzt auf Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schließung von Grenzen, Abrieglung von geographischen Gebieten und Verkehrsbedingungen ungeachtet, ob es die höhere Gewalt und / oder die andere außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl die Juist Erleben als auch der Hauseigentümer berechtigt diesen Vertrag zu kündigen. Weder die Juist Erleben noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist die Juist Erleben zudem berechtigt, vom Mieter für alle in Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrages angefallenen Kosten entschädigt zu werden.
4.7 Sollte eine der Bestimmungen des MV unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gelten für diesen Fall für die unwirksame Bestimmung die gesetzlichen Regelungen.
5. Pflichten der Mieter
5.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln, Möbel nicht um zu stellen und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam.
5.2 Bettwäsche und Handtücher gehören nicht zur Ausstattung der Wohnung. Sie werden zu gesonderten Bedingungen von der Juist Erleben GmbH entliehen.
5.3 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich und besenrein zu verlassen. Die Mülltrennung ist ordnungsgemäß durchzuführen und Mülleimer und Papierkörbe sind zu leeren sowie leere Flaschen zu entsorgen. Das Kleininventar / Geschirr ist zu reinigen und danach in den dafür vorgesehenen Schränken zu deponieren.
Die Schlussreinigung wird durch die Juist Erleben zu den in dem Angebot genannten Bedingungen durchgeführt. Liegt eine übermäßige Verschmutzung vor, ist es dem Vermieter vorbehalten, eine gesonderte Reinigungspauschale in Rechnung zu stellen.
5.4 Vor dem Verlassen des Objektes sind alle Fenster zu schließen.
5.5 Die Benutzung des Inventars, insbesondere von elektrischen Geräten sowie von Spielgeräten und ggf. Fahrrädern erfolgt auf eigene Gefahr.
5.6 Der Mieter hat die im Ferienobjekt ausgehängte Hausordnung zu beachten und einzuhalten.
5.7 Das gebuchte Objekt steht am Anreisetag ab 17:00 Uhr zur Verfügung und ist ab Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.
5.8 Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet. Ist der Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so erhöhen sich die Kosten entsprechend.
6. Preisänderungen
6.1 Die Juist Erleben ist zu Preisänderungen nur berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
6.2 Preiserhöhungen sind zulässig als Folgen behördlicher Anordnungen, Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe und bei Änderungen des MwSt.-Satzes.
6.3 Bei Preiserhöhungen steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht muss innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung über Preiserhöhungen bei der Juist Erleben schriftlich geltend gemacht werden.
7. Haustiere
7.1 Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, dieses ist in der Buchungsbestätigung zugesagt. Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung führen.
8. Haftung
8.1 Werden Fremdleistungen wie z.B. Kofferservice und der Besuch bestimmter Veranstaltungen über die Juist Erleben vermittelt, jedoch von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht, kann die Juist Erleben keine Gewähr übernehmen und übernimmt auch keine Haftung. Hier sind Dritte Leistungserbringer in eigener Verantwortung tätig.
8.2 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Haus bewahrt die Sachen 2 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem Fundbüro übergeben.
8.3 Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit z.B. für ein Fahrrad, einen Handwagen, einen Kinderwagen, einen Rollstuhl, Strandutensilien o.ä. sei es drinnen oder draußen, zur Verfügbarkeit gestellt wird, kommt dadurch klein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch die Juist Erleben.
8.4 Die Angebote sind sorgfältig zusammengestellt worden. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben.
8.5 Bei rechtswidriger Verwendung des WLAN-Netzwerkes im gemieteten Objekt durch den Mieter ist der Eigentümer von allen Ansprüchen Dritter freigestellt. Im Falle von Gesetzesverletzungen verpflichtet sich der Mieter auf Verlangen des Vermieters zur Mitteilung der IP-Adresse sowie aller Internet-Aktivitäten, die über den Anschluss getätigt wurden. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Urheberrechte ist mit der erstmaligen Verbindung mit dem Internetanschluss Sache des Mieters.